Zurrgurt 8 m, 5 t, 50 mm mit Kurzhebelratsche – 2-teilig
2-teiliger Zurrgurt mit Kurzhebelratsche zur Ladungssicherung im gewerblichen Gütertransport. Der Spanngurt verfügt über eine Gesamtlänge von 8 m, aufgeteilt in ein 7,5 m langes Gurtteil und ein 0,5 m langes Kurzteil mit Ratsche. Das Gurtband besitzt eine Breite von 50 mm und ist mit zwei Haken zur Befestigung an geeigneten Zurrpunkten ausgestattet.
Die zulässige Zurrkraft (LC) beträgt 2.500 daN im geraden Zug und 5.000 daN in der Umreifung. Damit eignet sich der Zurrgurt für entsprechende Ladungssicherungsaufgaben auf LKW, Anhängern und Aufliegern, sofern die erforderlichen Sicherungskräfte und Einsatzbedingungen berücksichtigt werden.
Die Kurzhebelratsche ermöglicht das Spannen des Gurtes über einen kompakten Ratschenmechanismus. Die angegebene Nennspannkraft (STF) beträgt 300 daN und ist insbesondere bei der Berechnung der Ladungssicherung durch Niederzurren relevant.
Die erforderliche Anzahl und Anordnung der Zurrgurte richtet sich nach dem Gewicht der Ladung, der Sicherungsmethode, den Reibungsverhältnissen, den Zurrwinkeln und den weiteren Bedingungen des jeweiligen Transportfalls.
Produktmerkmale
- 2-teiliger Zurrgurt zur Ladungssicherung
- Mit Kurzhebelratsche
- Gesamtlänge: 8 m
- Langteil: 7,5 m
- Kurzteil: 0,5 m
- Bandbreite: 50 mm
- Zurrkraft (LC) im geraden Zug: 2.500 daN
- Zurrkraft (LC) in der Umreifung: 5.000 daN
- Nennspannkraft (STF): 300 daN
- Mit 2 Haken
- Für die Verwendung an geeigneten Zurrpunkten
Technische Daten
| Produkttyp |
Zurrgurt / Spanngurt |
| Ausführung |
2-teilig |
| Ratschentyp |
Kurzhebelratsche |
| Gesamtlänge |
8 m |
| Länge Langteil |
7,5 m |
| Länge Kurzteil |
0,5 m |
| Bandbreite |
50 mm |
| Zurrkraft (LC), gerader Zug |
2.500 daN |
| Zurrkraft (LC), Umreifung |
5.000 daN |
| Nennspannkraft (STF) |
300 daN |
| Anzahl der Haken |
2 |
Anwendungsbereiche
Der Zurrgurt ist für entsprechende Ladungssicherungsaufgaben im gewerblichen Gütertransport vorgesehen. Mögliche Einsatzbereiche sind:
- LKW und Nutzfahrzeuge mit geeigneten Zurrpunkten
- Anhänger und Auflieger
- Transportfahrzeuge und Ladeflächen
- Sicherung geeigneter Stückgüter und Transportladungen
Je nach Sicherungsverfahren kann der Zurrgurt zum Niederzurren oder Direktzurren verwendet werden. Die Eignung für den jeweiligen Transportfall muss anhand der erforderlichen Sicherungskräfte und der geltenden Anforderungen bestimmt werden.
Hinweise zur Ladungssicherung
Die zulässige Zurrkraft (LC) und die Nennspannkraft (STF) sind unterschiedliche Kenngrößen. Die LC beschreibt die zulässige Belastung des Zurrmittels beim Zurren. Die STF gibt die unter festgelegten Prüfbedingungen erreichbare Vorspannkraft der Ratsche an.
Beim Niederzurren ist insbesondere die Vorspannkraft relevant. Beim Direktzurren wird die zulässige Zurrkraft (LC) zur Berechnung der Sicherungswirkung herangezogen. Die erforderliche Anzahl der Zurrmittel ist für jeden Transportfall gesondert zu bestimmen.
Zurrgurte dürfen ausschließlich zur Ladungssicherung und nicht zum Heben von Lasten verwendet werden. Die Angaben auf dem Kennzeichnungsetikett sowie die geltenden Anforderungen zur Ladungssicherung sind zu beachten.
Anwendungshinweise
Vor jeder Verwendung den Zurrgurt auf Beschädigungen, Verschleiß, Einschnitte, beschädigte Nähte sowie Verformungen oder Funktionsstörungen an Ratsche und Haken prüfen. Beschädigte oder nicht eindeutig gekennzeichnete Zurrgurte dürfen nicht verwendet werden.
Den Gurt ohne Verdrehungen führen und ausschließlich an geeigneten Zurrpunkten befestigen. Auf eine sichere Hakenbefestigung und den Schutz des Gurtbandes vor scharfen Kanten achten. Zurrgurte nicht knoten und die zulässigen Belastungsgrenzen nicht überschreiten.
Die Ratsche entsprechend den vorgesehenen Bedienungsvorgaben betätigen und auf eine sichere Verriegelung achten. Während des Transports die Ladungssicherung entsprechend den betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen kontrollieren. Die Anwendung sollte durch entsprechend unterwiesenes Fachpersonal erfolgen.
Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Zwischenverkauf, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Warenabgabe nur solange Vorrat reicht.